Schule von A bis Z: alle wichtigen Infos

  • Anfangszeiten des Unterrichts:

    Unterrichts- und Pausenzeiten

    ab 7:30Uhr

    Die Kinder können in die Schule.

    7:45 - 8:30

    1. Unterrichtsstunde

    8:30 - 8.35

    Kleine 5 min Pause

    8:35 - 9:20

    2. Unterrichtsstunde

    9:20 - 9:40

    Erste große Pause

    9:40 - 10:25

    3. Unterrichtsstunde

    10:25 - 10:40

    Zweite große Pause

    10:40 - 11:25

    4. Unterrichtstunde

    11:25 - 11:40

    Dritte große Pause

    11:40 - 12:30

    5. Unterrichtsstunde (50 min)

    12:30 - 12:35

    Kleine 5 min  Pause

    12:35 - 13:20

    6. Unterrichtsstunde

  • Das Anmeldeverfahren: Die Samtgemeinde teilt der Schule rechtzeitig die Daten der schulpflichtigen Kinder mit.Bereits 15 Monate vor der Einschulung findet unter Mitarbeit der Kindergärten und Eltern die  in Niedersachsen vorgeschriebene Sprachstandfeststellung statt. Kinder, die sich nicht ausreichend auf Deutsch verständigen können, erhalten im Jahr vor der Einschulung  zusätzlichen Sprachunterricht durch Lehrkräfte der Grundschule. Zeitgleich findet die Anmeldung an der Schule statt. Die Eltern erhalten vorab die benötigten Formulare.                Als nächstes werden Sie und Ihr Kind zur schulärztlichen Untersuchung eingeladen. Dabei soll u.a. festgestellt werden, wie die grundlegenden Funktionen (Sehen, Hören, Motorik,...) ausgebildet sind.  Vor der Einschulung werden alle künftigen Schulanfänger zu einer "Schnupperstunde" in ein 1. oder 2. Schuljahr eingeladen. Während des letzten Kindergartenjahres stellt die Schule, sofern dies möglich ist, einen Kindergartenklassenraum, um möglichst häufige Besuche in der Schule zu ermöglichen. Kurz vor den Sommerferien werden die Klassen gebildet. Kinder, die mehr als 2 km von der Schule entfernt wohnen, erhalten vom Landkreis unentgeltlich Fahrkarten für den Schulbus. Sollten Sie neu zuziehen oder weiteren Informationsbedarf haben, können Sie sich hier aus der Homepage der Samtgemeinde weiter informieren.  
  • Abmeldung: Bei einem Wegzug oder bei einem Schulwechsel nutzen Sie bitte dieses Formular für die Abmeldung Ihres Kindes von unserer Schule. Am Ende der Klasse 4 ist beim Wechsel in eine weiterführende Schule keine Abmeldung nötig. 
  • Ein Antrag auf freiwilliges Zurücktreten in den vorherigen Schuljahrgang kann gestellt werden, wenn Ihr Kind große Schwierigkeiten und Lernrückstände im Unterricht hat. Dieser Schritt erfordert sorgfältige Überlegungen und eine enge Beratung mit der Klassenlehrkraft und den Fachlehrkräften. Auch die Schulleitung kann bei diesen Überlegungen hinzugezogen werden. Dieser Antrag kann dann an die Schule gestellt werden. 
  • antolin ist eine Internetseite. Die Kinder können Fragen zu gelesenen Büchern beantworten. So wollen wir die Leselust der Kinder fördern.
  • Der regelmäßige Austausch über die Lernfortschritte Ihres Kindes ist uns sehr wichtig. So finden regelmäßig Elternsprechtage statt und alle Kolleginnen und Kollegen können per Mail über IServ kontaktiert werden, um kurze Informationen auszutauschen oder Gesprächstermine zu vereinbaren. Hierbei ist uns der Datenschutz Ihres Kindes natürlich wichtig und wir möchten nur Sorgeberechtigten über die Belange des Kindes sprechen. Sollte es Änderungen im Sorgerecht geben, teilen Sie uns dies bitte mit diesem Formular und einem entsprechenden Beleg mit. 
  • Beschwerdekonzept: Das Kollegium der Grundschule an der Wümme Lauenbrück legt Wert auf eine gute Kooperation mit den Eltern und Erziehungsberechtigten unserer Schülerinnen und Schüler, um eine tragfähige Erziehungspartnerschaft zu bilden.Sie als Eltern haben neben der Fürsorge für Ihr Kind (Essen, Trinken, Kleidung, Arbeitsmaterialien) dafür zu sorgen, dass Ihr Kind seine Pflichten in der Schule erfüllt. Dazu gehört das Aufschreiben und Anfertigen der Hausaufgaben, die aktive Mitarbeit im Unterricht bzw. das Erledigen der geforderten Aufgaben in der geforderten Zeit und das Befolgen von bestehenden Unterrichts, - Klassen und Schulregeln.Es empfiehlt sich also, sein Kind vor einer Beschwerde zu fragen, was hat zu dem Verhalten der für dich in dem Moment weisungsberechtigten Person geführt. Sollten Sie dann nicht mit dem Lehrerhandeln einverstanden sein, so sollten Sie, wie in der untenstehenden Schrittfolge beschrieben, den Beschwerdeweg einhalten.                               Wenn Schüler, Eltern oder Lehrkräfte einen Grund haben, sich aus ihrer Sicht über eine schulische Angelegenheit zu beschweren oder es einen noch nicht gelösten Konflikt gibt, der besprochen werden sollte, gilt folgendes Verfahren:                                                 Zunächst sollte der Beschwerdeführende das direkte Gespräch mit der betreffenden Person führen. Ziel dabei ist, die Sache für beide Seiten zu klären und eine Lösung zu finden. Führt das Gespräch nicht zur gewünschten Einigung, nimmt die Schulleitung oder die Personalvertretung die Beschwerde schriftlich entgegen und vereinbart ein Gespräch mit allen Beteiligten. In einem gemeinsamen Gespräch wird nach sinnvollen und möglichen Lösungen gesucht und ggf. Zielvereinbarungen getroffen, wenn erforderlich auch Termine, um die Vereinbarungen zu reflektieren (siehe Beschwerdeformular). Eine Lehrkraft kann sich zusätzlich von der Personalvertretung der Schule unterstützen lassen, Eltern dürfen einen Elternvertreter mit hinzuziehen, Kinder Mitschüler/innen (z.B. Klassensprecher). Lässt sich in dieser Runde keine Einigung herbeiführen, so zeigt die Schulleitung dem Beschwerdeführenden, an welche höhere Stelle er sich in der Angelegenheit wenden kann. Das gesamte Beschwerdekonzept inklusive rechtlicher Grundlagen und einem Protokollbogen zur Übersicht über ein Beschwerdegespräch finden sie hier
  • Beurlaubung: Im Falle eines Beurlaubungswunsches stellen Sie bitte schriftlich eine Anfrage an die Klassenleitung. Prinzipiell ist Ihr Kind zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Die Klassenlehrkraft kann in begründeten Fällen Unterrichtsbefreiungen bis zu drei Tagen
    genehmigen, sofern diese Tage nicht unmittelbar vor oder nach den Ferien liegen. Über alle
    anderen Anträge entscheidet die Schulleitung. Antrag Beurlaubung
  • Betreuung: Im ersten und zweiten Schuljahr haben Sie im Rahmen der Verlässlichen Grundschule die Möglichkeit, Ihr Kind in der 5. Stunde betreuen zu lassen. In den zwei Betreuungsräumen oder auf dem Schulhof kann gebastelt, gespielt oder ausgeruht werden. Die Dritt- und Viertklässler haben in der 5. Stunde regulär Unterricht. 
  • Bei Anrecht auf Bildung und Teilhabe können Sie mit diesem Formular bei der für Sie zuständigen Stelle zum Beispiel die Erstattung von Kosten für eintägige Ausflüge, für Klassenfahrten oder für den pauschalen Betrag für persönlichen Schulbedarf stellen. 
  • Busfahrkarten/Schülersammelzeitkarten werden für die Busfahrten ausgegeben. Informationen und Informationen zum Antrag finden Sie hier ebenso wie die Busfahrpläne 1 und Busfahrpläne 2
  • Bücher sollten sorgfältig behandelt und mit Namen, Klasse, sowie Jahrgang des Kindes versehen werden. Sie können Schulbücher in der Schule ausleihen. Die Leihgebühr beträgt etwa 30% - 40% des Ladenpreises. Alle übrigen Arbeitshefte und Materialien schaffen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind selbst an. Sie erhalten eine Liste der benötigten Materialien rechtzeitig von den Klassenlehrkräften, und zwar für die zukünftigen Erstklässler beim letzten Elternabend vor der Einschulung und für die Zweit- bis Viertklässler in der Regel gemeinsam mit den Zeugnissen am Ende eines Schuljahres. 
  • Der Datenschutz Ihrer Kinder ist uns wichtig. Bei der Schulanmeldung haben Sie bereits entschieden, in welchem Rahmen wir Fotos oder den Namen Ihres Kindes veröffentlichen dürfen. Weitere wichtige Informationen zum Datenschutz können sie hier nachlesen. 
  • Die Einschulung findet in der Regel vormittags am ersten Samstag nach den Sommerferien statt. Bereits einige Wochen vor der Einschulung gibt es einen Elternabend, bei dem Sie bereits die wichtigsten Informationen zur Einschulungsfeier und dem benötigten Schulmaterial bekommen. Spätestens dann lernen Sie in der Regel auch die Klassenlehrerinnen Ihres Kindes kennen. 
  • Elternabende finden einmal im Halbjahr oder nach Bedarf statt. Termine und Programmpunkte werden rechtzeitig bekannt gegeben.
  • Elternsprechtage finden im November und Februar statt. Die Termine zu diesen Gesprächen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Zusätzlich können jederzeit nach Absprache mit den Lehrkräften Gesprächstermine vereinbart werden.
  • Ferientermine bekommen Sie auf einem Info-Brief der Schulleitung zu Beginn eines jeden Schuljahres sowie auf dieser Internetseite (Rubrik Termine).
  • Eine Ferienbetreuung findet in ausgewählten Wochen in den Oster- und Sommerferien statt und wird von der Samtgemeinde organisiert. Gerne können Sie Ihr Kind über die Internetseite der Samtgemeinde online zur Ferienbetreuung anmelden. Weitere Informationen zu den Terminen und Kosten finden Sie hier zum Download.  
  • Unser Förderverein stellt sich auf diesem Flyer mit seinen tollen Aktionen vor. Auch können sie sich hier auf unser Homepage näher über die wichtigen Aufgaben unseres Schulfördervereins informieren und das Beitrittsformular herunterladen. 
  • Förderunterricht findet bei ausreichend zur Verfügung stehenden Lehrerstunden parallel zum regulären Unterricht in Kleingruppen statt. Kinder, deren Leistungen in den Fächern Deutsch oder Mathematik sehr schwach sind und Kinder, die Auffälligkeiten in der Grob- und Feinmotorik haben, sollen soweit gefördert werden, dass sie erfolgreich am Unterricht teilnehmen können. Die Entscheidung über die Teilnahme am Förderunterricht treffen die Fachlehrkräfte. Die Teilnahme ist dann für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend.  
  • Frühstück ist wichtig für Ihr Kind. Lernen und Arbeiten in der Schule ist anstrengend und das Frühstück sollte deshalb gesund und abwechslungsreich sein. Bitte vermeiden Sie unnötigen Müll sowie das Mitgeben von Süßigkeiten, um die Konzentration Ihres Kindes zu fördern. 
  • Fundsachen können in der Schule abgeholt werden. In der Bücherei werden Fundsachen auf einer Extragarderobe gesammelt und können hier während der regulären Öffnungszeiten gesichtet werden. In der Regel werden die gesammelten Fundsachen bei den Elternsprechtagen und am Ende des Schuljahres im Eingangsbereich ausgelegt. Nach jedem Schuljahr werden nicht abgeholte Fundsachen gespendet beziehungsweise entsorgt.
  • Ganztag findet von Montag bis Donnerstag bis 14 bzw. 15 Uhr statt. In diesem Zeitraum findet ein gemeinsames Mittagessen, eine Spiel- und Bewegungsphase und eine verpflichtende Hausaufgabenbetreuung statt. Zudem werden freiwillige Arbeitsgemeinschaften angeboten, für die man sich für ein halbes Jahr verpflichtend anmeldet. Außerdem wird von der Samtgemeinde in der Schule am Freitag eine pädagogische Mittagsbetreuung angeboten. Diese läuft die der Ganztag ab, erfordert aber einen finanziellen Eigenbeitrag. Der Ganztag beginnt am Schuljahresanfang immer in der ersten vollen Woche nach den Sommerferien und in der zweiten Schuljahreshälfte am ersten Tag direkt nach dem Ende der kurzen Zeugnisferien. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Geschenke für die Klassen- oder Fachlehrkräfte zu Geburtstagen oder besonderen Anlässen sollten immer von der gesamten Lerngemeinschaft kommen und sollten einen nicht zu hohen, dem Anlass angemessenen Wert haben. Teurere Geschenke, Geschenke von einzelnen Personen oder Gutscheine mit Geldwert dürfen von den Lehrkräften nicht angenommen werden und werden zurückgegeben. Siehe hierzu auch den Erlass
  • Hausaufgaben ergänzen die Arbeit in der Schule. In Klasse 1 und 2 sollte Ihr Kind für die Hausaufgaben höchstens 30 Minuten, in Klasse 3 und 4 höchstens 60 Minuten benötigen. Hat Ihr Kind häufig große Schwierigkeiten bei den Hausaufgaben oder benötigt immer mehr Zeit, informieren Sie bitte die Lehrkräfte. Eine Hausaufgabenbetreuung wird im Zuge der Ganztagsbetreuung angeboten. Hier werden die Kinder beim Bearbeiten der Aufgaben unterstützt, es können aber nicht alle Aufgaben auf Richtigkeit geprüft werden. Sie sollten die Hausaufgaben Ihres Kindes also regelmäßig sichten und Interesse an den Unterrichtsinhalten zeigen.
  • Hausmeister (Gebäudemanager) an der Schule ist Herr Hoffmann.
  • Handys und Smartwatches benötigen die Kinder in unserer Schule nicht. Bitte lassen Sie diese Geräte zu Hause, damit sie ihren Kindern nicht abhanden kommen oder Ihre Kinder gegen den Datenschutz an unserer Schule verstoßen. Sollten Sie sich gegen diese Empfehlung entscheiden, gilt das Unsichtbarkeitsgebot: nicht sichtbar und ausgeschaltet im Ranzen (siehe Elternbrief). 
  • Infektionsschutz und die Eindämmung ansteckender Krankheiten ist eine gemeinsame Aufgabe der Eltern und der an der Schule beschäftigten Mitarbeiter. Hier können Sie nachlesen, bei welchen Krankheiten Ihr Kind nicht die Schule besuchen darf und welche Krankheiten Sie der Schule melden müssen. 
  • Krankheit: Sollte Ihr Kind einmal krank werden, so benachrichtigen Sie bitte die Schule vor 7.20 Uhr über das Krankheitsmeldeportal per E-Mail: [email protected]          mit der Klasse, dem Vor-und Nachnamen Ihres Kindes und der voraussichtlichen Krankheitsdauer. Bitte nutzen Sie nur diese E-Mail Adresse und schreiben Sie nicht die Klassenlehrkraft direkt an!                                                                                                          Sollte Ihr Kind an diesem Tag auch die Betreuung oder den Ganztag besuchen, schreiben Sie als zweiten Empfänger auch [email protected] dazu.                                  So sind wirklich alle über die Abwesenheit Ihres Kinder informiert und Sie ersparen uns und sich selbst unnötige Telefonanrufe und das Suchen nach Ihrem Kind. 
  • Läuse treten gelegentlich auf. Sie werden hierüber von der Schule informiert. Kontrollieren Sie in einem solchem Fall bitte die Kopfhaut Ihres Kindes.
  • Das warme Mittagessen im Ganztag kann auf unserer Internetseite über den Button "WebMenü" (rechte Spalte) gebucht werden. Zum WebMenü müssen Sie sich mit diesem Antrag bei der Samtgemeinde anmelden. Hier erhalten Sie dann auch den Chip, der am Schlüsselbund Ihres Kindes befestigt werden kann und über den die Kinder Ihr Mittagessen erhalten. Das Mittagessen wird in unserer liebevoll gestalteten Mensa ausgegeben. Hierbei achten wir gemeinsam auf eine ruhige und gemütliche Atmosphäre beim Essen und angemessene Tischmanieren. Hier finden die nähere Informationen zum Anmeldeverfahren, zum Datenschutz, zur Preisgestaltung ab dem 1.03.26 und dem Abholen des Mittagessens im Krankheitsfall. Zwischen 12.00 und 13.00Uhr kann das Essen in der Mensa abgeholt werden. Denken Sie bei der Abholung an eigene Behälter für das Essen sowie das benötigte Abholformular (welches wir aber auch ausliegen haben). Bitte beachten Sie, dass um 12.30Uhr die Dritt- und Viertklässler zum Mittagessen kommen. Vielen Dank! 
  • Sollten Sie kein warmes Essen bestellen, wird das selbst mitgebrachte Essen  ebenfalls in der Mensa gegessen. Achten Sie an den Tagen, an denen sie kein warmes Essen bestellen, unbedingt darauf, dass Sie Ihrem Kind ausreichend sättigendes und gesundes Essen mit in die Schule geben. Aus hygienischen Gründen ist es uns leider nicht gestattet, das Essen Ihrer Kinder aufzuwärmen. 
  • Den Notfallbogen mit Telefonnummern und Ansprechpersonen, sofern Sie einmal nicht erreichbar sein sollten, haben Sie bereits vor der Einschulung bekommen. Da immer mal wieder ein Unfall oder eine Krankheit in der Schule auftraten könnten, sollten Sie diesen Notfallbogen bei Änderungen aktualisieren, damit wir im Notfall auch jemanden für Ihr Kind erreichen können. 
  • Ordnung  muss sein. Üben Sie mit Ihrem Kind das regelmäßige Aufräumen des Schulranzens und achten Sie bitte darauf, dass alle Materialien für den Unterricht vorhanden sind.
  • Parkplätze gibt es an der nur Schule wenige. Deshalb möchten wir Sie bitten, nicht direkt bis an die Schule vorzufahren (Schülerweg). Sie gefährden sonst andere Kinder und versperren wichtige Zufahrten und Fluchtwege. Lassen Sie Ihre Kinder am besten in kleinen Gruppen zu Fuß zur Schule gehen.
  • Projektwochen finden im jährlichen Wechsel mit dem Schulfest statt.
  • Der Religionsunterricht wird ab dem Schuljahr 2026/2027 als christlicher Religionsunterricht erteilt. Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist mit diesem Antrag möglich. 
  • Samstags ist unterrichtsfrei. 
  • Ein Schulfest findet alle zwei Jahre statt.
  • Schulobst: Unsere Schule nimmt am EU-Schulprogramm "Gesunde Vielfalt" teil. Im Rahmen dieses Programms erhalten unsere Schülerinnen und Schüler in vielen Wochen im Schuljahr gesundes Obst und Gemüse. Dieses wird montags, mittwochs und donnerstags morgens von freiwilligen Helferinnen liebevoll vorbereitet und auf Tabletts vorsortiert. Der Obstdienst der Klasse holt das Tablett in der 2. großen Pause für die Klasse ab und gemeinsam wird das Obst in der Pause oder während des Unterrichts gegessen. Das Schnibbelteam freut sich immer über zusätzliche Unterstützung! Sollten Sie Zeit und Lust haben, melden Sie sich gerne per Mail bei Frau Baden. 
  • Die Schulordnung ist die Grundlage unseres gemeinsamen Lebens und Lernens an unserer Grundschule. Sie soll helfen, das tägliche Miteinander in gegenseitiger Achtung und Anerkennung wichtiger Regeln zu bewältigen. Sowohl in der Einschulungsmappe als auch hier erhalten Sie unsere Schulordnung. Bei Verstößen erfolgen angemessene Konsequenzen. 
  • Der Schulförderverein wird von Eltern geführt und freut sich über jede Unterstützung. Die Arbeit des Vereins wird in der Rubrik Förderverein ausführlich vorgestellt
  • Der Schulzahnarzt kommt einmal im Schuljahr in die Grundschule.
  • Die Schulbücherei ist donnerstags in der ersten großen Pausen für die Erst- und Zeitklässler und in der zweiten großen Pause für die Dritt- und Viertklässler geöffnet. Sie wird von Eltern betreut. Sollten Sie Interesse haben, die Schulbücherei zu unterstützen, melden Sie sich gerne bei Frau Block. 
  • Schulsachen: Die Klassenlehrkräfte geben rechtzeitig vor der Einschulung beziehungsweise bei den Zweit-, Dritt- und Viertklässlern bei der Zeugnisausgabe am Schuljahresende eine Liste mit allen benötigten Schulbüchern und weiteren Materialien heraus. In der Regel nutzen die Erstklassenlehrkräfte den Donnerstag und Freitag vor der Einschulung, um die Kinder und ihre Eltern zum Vorbeibringen der Sachen einzuladen. Die Zweit-, Dritt- und Viertklässler bringen alle Schulsachen am ersten Schultag nach den Sommerferien mit in die Schule und räumen zusammen mit den Klassenlehrkräften den Klassenraum ein. 
  • Sportzeug ist zu den Sportstunden mitzubringen. Das Sportzeug soll bitte nicht schon zu Hause angezogen werden. Bitte überprüfen Sie regelmäßig, ob die Sportschuhe noch passen.
  • Umweltfreundliche Produkte: Geben Sie Ihren Kindern nur umweltfreundliche Arbeitsmaterialien und Mehrwegbehälter mit.
  • Veränderungsanzeige: Bei Änderung von Adressen, Telefonnummern oder anderen wichtigen Daten nutzen Sie bitte diese Änderungsanzeige. 
  • Vertretungsunterricht: Da es sich bei der Grundschule um eine verlässliche Grundschule handelt, wird Ihr Kind auch bei Krankheitsausfällen der Lehrkräfte verlässlich betreut. Wenn möglich planen die kranken Lehrkräfte den Unterricht für die Vertretungskräfte vor, so dass möglichst wenig Unterrichtsinhalte ausfallen. Ist dies aufgrund kurzfristiger Ausfälle nicht möglich, gibt es vorbereitete Materialien oder es finden außerplanmäßige Aktivitäten statt. Es wird im Einzelfall geplant, welche Lehrkräfte oder pädagogischen Mitarbeiter welche Unterrichtsstunden in der betroffenen Klasse vertreten. Eine Information vorab an die Eltern ist nicht möglich. Sicherlich erzählen Ihre Kinder Ihnen zu Hause gerne, dass der Tag etwas anders als sonst abgelaufen ist. 
  • Waffenerlass: Wichtige Inforationen zum Waffen-, Alkohol- und Rauchverbot an unserer Schule finden sie hier
  • Ein Weihnachtsbasar findet alle zwei Jahre statt.
  • Zahnprophylaxe findet auch im Unterricht statt. Das Gesundheitsamt kommt regelmäßig.
  • Zeugnisausgabe ist am letzten Tag vor den Sommerferien. Für die zweiten, dritten und vierten Klassen gibt es außerdem Ende Januar Halbjahreszeugnisse. Die Erstklässer haben an diesem Tag Klassenlehrerunterricht mit schönen Aktivitäten. Der Unterricht endet an diesen beiden Tagen für alle Schülerinnen und Schüler nach der dritten Stunde. Es findet keine Betreuung statt.